SELBSTSTÄNDIG MACHEN IM AUSLAND - WAS IST DABEI ZU BEACHTEN?

Mit einer Geschäftsidee selbständig machen und der eigene Chef sein. In Deutschland entscheiden sich jedes Jahr Hunderttausende für diesen Schritt. Statistiker führen seit Jahren penibel Buch über die Zahl der Gewerbeanmeldungen und Abmeldungen. Was in der Statistik allerdings keine Rolle spielt, sind jene Gründer, die nicht in Deutschland ein Start-Up entstehen lassen. Shopify oder Shippo sind aktuelle Beispiele für deutsche Gründer, die es im Ausland geschafft haben. Die USA gelten schon seit einiger Zeit als Nährboden, auf dem sich auch Ideen aus Deutschland entwickeln können. Großbritannien, Südafrika oder Russland bieten Gründern ein genauso interessantes Umfeld.

Vielfältige Herausforderungen

Wer als Gründer nicht nur auswandern, sondern sich im Ausland auch selbständig machen will, muss natürlich einige Aspekte im Auge behalten. Ein sehr wichtiger Punkt ist beispielsweise die Frage, ob sich Ausländer im Zielland überhaupt selbständig machen können. In einigen Ländern – zum Beispiel in Südostasien – wird der Zugang für Ausländer in einigen Sektoren beschränkt. Diese müssen gegebenenfalls gemeinsam mit Einheimischen gründen. Hieraus kann sich durchaus Konfliktpotenzial ergeben. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche durchaus zu einem schmalen Grat werden können, müssen Gründer mit Ambitionen auf eine Selbständigkeit im Ausland natürlich auch ihr Privatleben organisieren. Gerade mit einer Familie „im Gepäck“ kann die Existenzgründung schnell sehr anstrengend werden. Wer sich entsprechend vorbereitet, kann allerdings einige potenzielle Probleme geschickt umgehen und sich den wirklich wichtigen Dingen in seinem neuen Leben widmen.

Informationen zu Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen einholen

Bevor überhaupt im Ausland ans Gründen gedacht werden kann, muss natürlich klar sein, innerhalb welcher Rahmenbedingungen sich Gründer bewegen. Zu den Vorbereitungen von Start-Up und Auswanderung gehört daher eine detaillierte Planung.

Einfach ins kalte Wasser springen geht natürlich auch. Allerdings zeigen viele gescheiterte Existenzen, dass ein unvorbereitetes Angehen der Auswanderung sehr schnell schiefgehen kann.

Was gehört alles zu den Vorbereitungen? Generell müssen sich interessierte Gründer damit vertraut machen, unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthalt und die Existenzgründung möglich sind. In einigen Ländern stößt beides auf keine nennenswerten Hürden. Viele andere Länder machen es Ausländern hingegen nicht ganz so einfach. Wer hier nicht aufpasst, löst unter Umständen sehr schnell ein Rückflugticket nach Deutschland – und kommt hier ohne Ersparnisse in der Tasche wieder an.

Unter welchen Bedingungen darf ich mich selbständig machen?

Erstmal die Sachen packen, auswanden – und alles Weitere wird sich schon irgendwie finden. Wer so ans Auswandern und Gründen herangeht, darf sich übers Scheitern nicht wundern. Die Bezeichnung „Glücksritter“ ist hier sicher zutreffenden. Was auf keinen Fall geht, ist ohne Plan die Zelte in Deutschland abbrechen und auf gutes Gelingen hoffen. Im Gegenteil: Damit beide Projekte nicht aus dem Ruder laufen, braucht es gründliche Planung. Zu den wichtigen Schritten in der Vorbereitung gehört, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, welche die Gründung betreffen. . Existenzgründern muss klar sein, welche Haftung die Wahl der Gesellschaftsform nach sich zieht. Speziell im Rahmen einer Vollhaftung mit dem persönlichen Vermögen ist weitsichtige Planung gefragt. Ein Beispiel für einfache Unternehmensgründungen ist die EU. Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit und Freizügigkeit strebt die Europäische Union in den einzelnen Ländern eine Harmonisierung der Regeln an.

Grundsätze wie:

  • Gründung innerhalb von drei Arbeitstagen
  • Gebühren von nicht mehr als 100 Euro
  • Abwicklung über eine einzige Behörde

sollen nach Möglichkeit von allen Mitgliedern der EU umgesetzt werden. Dies würde grenzübergreifende Unternehmensgründungen erheblich vereinfachen und die EU‑Länder weiter zusammenschweißen.

Achtung: Eine Unternehmensgründung ist nicht automatisch mit der Einreiseerlaubnis ins Zielland gleichzusetzen. Hierfür gelten besondere Regeln, besonders im Rahmen einer Auswanderung über die Grenzen der Europäischen Union hinaus.

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung einholen

Ein hohes Maß an Freizügigkeit wie in der EU ist im globalen Maßstab betrachtet ein Sonderfall. Viele Staaten zeigen sich mit Investitionswünschen aus dem Ausland zwar zufrieden. Um gründen zu können, sind im Regelfall aber gewisse Formalitäten zu erfüllen. Neben einer entsprechend lange gültigen Aufenthaltserlaubnis braucht es im Regelfall auch eine Arbeitsgenehmigung. Wie die Konstellation zwischen beiden im Detail aussieht, variiert von Land zu Land. In den USA existieren verschiedene Visum-Varianten. Mit einem B1-Visum können angehende Auswanderer und Gründer, die ein Start-Up in die USA umziehen, Kontakte knüpfen und den Markt ausloten. Achtung: Das B1-Visum ermöglicht nur zeitlich begrenzte Aufenthalte in den Vereinigten Staaten. Um über einen längeren Zeitraum in den USA leben und das Start-Up betreuen zu können, ist das E2-Visum oder das EB-5-Visum (Immigrant Investor Visa) nötig. Die Greencard sichert schließlich das dauerhafte Aufenthaltsrecht in den USA zu – ist im Gegenzug aber an erhebliche Voraussetzungen gebunden. Das Beispiel USA zeigt, wie komplex die Einreisebestimmungen auch für Gründer oder Investoren sein können. In jedem Fall ist anzuraten, sich seitens der Konsulate beraten zu lassen. Wer den finanziellen Aufwand in Kauf nimmt, weicht in diesem Zusammenhang auf Kanzleien aus, welche sich auf das Thema Businessauswanderung spezialisiert haben. Auf diese Weise lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Einreise planen – die Sachen packen Erst wenn alle Informationen eingeholt, Formalitäten geregelt sind und die Genehmigungen vorliegen, wird ans Koffer packen gedacht. In diesem Zusammenhang geht es unter anderem um:

  • Wohnung
  • Mietwagen/Leasingfahrzeug/Neuwagen
  • Kinderbetreuung
  • Umzugsplanung.

Wie umfassend die Vorbereitungen in diesem Segment letztlich ausfallen, hängt sehr stark von individuellen Rahmenbedingungen ab. Singles können die Zelte sehr schnell abrechen. Familien mit Kindern – speziell in unterschiedlichen Altersklassen – stehen hier vor besonderen Herausforderung. In den Vorbereitungen ist unter anderem zu klären, wie das Thema Schulpflicht aussieht oder wie der Nachwuchs betreut werden kann. Da Kinder auf das plötzliche Herauslösen aus dem gewohnten Umfeld sehr sensibel reagieren können, ist ein frühes Heranführen an die Auswanderung zu empfehlen. Nur so werden sich Erfahrungen vermeiden lassen, die im schlimmsten Fall später zu einem Bruch zwischen Kindern und Eltern führen können.

Der Businessplan als Grundlage

Einfach mal eben selbständig machen – was in Deutschland vielleicht mit viel Glück und Ehrgeiz funktionieren kann, geht im Ausland sehr schnell schief. Auswanderer, welche die Gründung eines Start-Ups nicht bis ins kleinste Detail planen, machen schnell Fehler, die sich hätten vermeiden lassen. Bedeutet: Keine Gründung ohne Businessplan. Dieser fasst nicht einfach nur die Geschäftsidee und Träumereien vom Big Business zusammen.   Ein Businessplan beschäftigt sich mit einer Markt- und Konkurrenzanalyse, erfasst die Finanzierung der Gründung und spielt Szenarien durch, wie es mit dem Start-Up weitergeht. Damit ist der Geschäftsplan das Korrektiv zum unkoordinierten Arbeiten nach dem Gießkannenprinzip. Und für Auswanderer wird der Businessplan sehr schnell besonders wichtig.    

Warum ist ein Businessplan so wichtig?

Die Bedeutung des Businessplans wird immer wieder gern unterschätzt. Wer im Ausland gründen will, ist teils sogar auf den Geschäftsplan angewiesen. Anhand des Businessplans muss beispielsweise für den Antrag auf entsprechende Erlaubnisdokumente dargelegt werden, dass ein Start-Up realisierbar ist und wirtschaftlichen Erfolg verspricht. Letzteren definieren Zielländer im Regelfall auf eine recht eigene Weise. Heißt beispielsweise: Das Unternehmen generiert Gewinne, die investiert werden und Arbeitsplätze entstehen lassen. Für den angehenden Gründer erfüllt der Geschäftsplan mehrere Funktionen, und zwar:

  • systematische Beschäftigung mit der Geschäftsidee
  • effiziente Vorbereitung der Gründung
  • Aufdeckung von Risikopotenzialen
  • beinhaltet eine Erfolgsprognose.

Anhand des Geschäftsplans lässt sich einschätzen, was der Gründer vor Ort braucht – im Zusammenhang mit Infrastruktur und Human Resource. Letztlich ist der Businessplan die Roadmap, an der sich auch abschätzen lässt, welche finanziellen Mittel am Ende für das Start-Up im Ausland gebraucht werden.

Wie ist ein solcher Businessplan aufgebaut?

Ein Businessplan folgt im Regelfall einer klaren Struktur. Diese soll dem Gründer/den Gründern und externen Lesern helfen, schnell wichtige Sachverhalte zu erfassen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Plan einer festen Struktur folgen. Hier hat sich ein bestimmtes Konzept im Laufe der Zeit durchgesetzt. Generell lässt sich der Aufbau in einen Textteil und einen Teil mit allen wesentlichen Kennzahlen aufteilen. Im Textabschnitt des Geschäftsplans geht es unter anderem um:

  • Zusammenfassung/Überblick
  • Beschreibung des Produkt- oder Dienstleistungsportfolios
  • Markt-/Wettbewerbsanalyse
  • Standortbeschreibung
  • Marketing
  • Organisation / Human Resource
  • Risikoeinschätzung

Bei den Zahlen sind Kapitalbedarfs- und Rentabilitätsplan genauso wichtig wie die Finanzierungsplanung. Achtung: Im Rahmen einer Auswanderung kann die Vorlage des Businessplans bei verschiedenen Anträgen Pflicht sein. Vor der Ausfertigung ist in jedem Fall zu prüfen, ob hierfür spezielle Regeln oder Formvorschriften einzuhalten sind.

Die Finanzierung planen

Existenzgründer brauchen für ihr Start-Up Geld. Ein Grundsatz, der in Deutschland genauso gilt wie im Ausland. Wie hoch der Kapitalbedarf ist, lässt sich pauschal natürlich schwierig abschätzen. Entscheidend ist, für welches Land sich bei der Gründung entschieden wird und um welche Rechtsform es geht. Beispiel Spanien: Für eine S.L. (Sociedad de Responsibilidad Limitada), das Pendant zur deutschen GmbH, sind 3.006 Euro Stammkapital erforderlich. Eine Aktiengesellschaft ist ebenfalls überraschend „günstig“. Hierfür sollten etwas mehr als 60.000 Euro zur Verfügung stehen. Allerdings müssen Gründer mit deutlich mehr Kapital rechnen. Schließlich wollen:

  • Rechtsanwälte
  • Behörden
  • Personal
  • Vermieter und ähnliches

schon in der Startphase bezahlt werden. Woher also das Geld nehmen?

Kreditfinanzierung

Um ein Start-Up im Ausland auf die Beine zu stellen, ist Kapital nötig. Und es geht hier sehr schnell um Beträge im sechsstelligen Bereich. Wer etwa in den USA ein E2‑Visum mit Aussicht auf Erfolg beantragen will, braucht schon mindestens 150.000 US‑Dollar. Grundsätzlich sind Kreditfinanzierungen als Kapitalquelle ein durchaus denkbarer Ansatz. Doch sollten sich Interessenten auf das Gespräch mit der Bank entsprechend vorbereiten und notwendige Unterlagen organisieren. So sind Unterlagen einzureichen und Gründer sollten sich auch eine Gesprächsstrategie überlegen, um den Banker zu überzeugen.   Aber: Angehende Gründer müssen sich im Klaren sein, dass hier einige spezielle Probleme auftauchen können. So ist die Kombination aus Auswandern/Gründen für Banken in Deutschland ein Problem. Darlehen werden meist nur an Antragsteller mit einem deutschen Wohnsitz vergeben. Eine Praxis, die auch bei Kreditinstituten im Einwanderungsland anzutreffen ist. Daher ist das Thema Aufnahme eines Geschäftskredits detailliert im Voraus zu planen. Am besten lassen sich Gründer hierzu vor Ort beraten. So lassen sich eventuelle Hürden aus dem Weg räumen.  

Staatliche Förderungen ausloten

Laut Gründungsmonitor 2017 gehören Förderungen zu den Top 3 in der Start-Up-Finanzierung. Gründer, die ein Start-Up im Ausland auf die Beine stellen wollen, rennen jedoch beim BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) oder der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gegen verschlossene Türen. Förderungen gibt es nur für deutsche Unternehmen, die Vorhaben im Ausland finanzieren müssen. Prinzipiell müssen sich Gründer bewusst sein, dass eine Förderung nur im Einwanderungs-/Gründungsland möglich ist. Hier ist die Situation – im Vergleich zu Deutschland – recht unterschiedlich. Einige Staaten überlassen Gründer weitgehend sich selbst. Andere Staaten haben ein Interesse daran, auch Start-Ups auf die Beine zu helfen. Förderungen können hier:

  • Kredite
  • Subventionen/Zuschüsse
  • Steuerbefreiungen

umfassen. Da neben sprachlichen Hürden bei der Beantragung einer Gründungsförderung auch die Unterschiede in den Rechtssystemen eine wichtige Rolle spielen, ist eine Förderberatung vor Ort anzuvisieren.

Investoren suchen: Venture Capital und Co.

Kapital lässt sich nicht nur aus Bankkrediten oder Förderungen beziehen. Mittlerweile haben sich Investmentgesellschaften und Finanziers darauf spezialisiert, Start-Ups zu unterstützen. Möglichkeiten sind Venture Capital oder Business-Engel. Diese bieten die Chance auf millionenschwere Kapitalspritzen – wenn das Start-Up Potenzial hat. Gründer müssen hier im Auge behalten, welche Freiheiten sie im Gegenzug opfern und ob aus dem Partner am Ende nicht vielleicht doch eher ein Klotz am Bein zu werden droht. Tipp: Investoren müssen nicht von außen kommen. Auch die Familie kann – etwa als stille Teilhaber – ins Boot geholt werden.

Weitere Möglichkeiten der Finanzierung

Um ein Start-Up zu finanzieren, bieten sich inzwischen einige weitere Optionen. Dazu gehören Crowdfunding (auch als Schwarmfinanzierung bekannt) und sogenannten ICOs (Initial Coin Offerings). Letztere sind mit Kryptowährungen entstanden. Die Besonderheit: Bisher ist dieser Bereich weitgehend unreguliert, was die Hürden für Gründer deutlich niedriger macht als andere genannte Finanzierungsquellen. Crowdfunding ist ebenfalls ein noch recht junger Ansatz, bei dem Start-Ups nicht auf Banken oder Venture Capital setzen. Über Plattformen veröffentlicht, stellen Investoren Kapital zur Verfügung, welches mit Erreichen des Finanzierungsziels freigegeben wird.

Verlagerung von Wohnsitz und Privatleben meistern

Sind alle bürokratischen Hindernisse aus dem Weg geräumt, das Visum beantragt und steht auch die Finanzierung, kann es eigentlich losgehen. Der Umzug erfordert allerdings einiges an Planung. Besonders wenn Haustiere mit umziehen, sind Einfuhrbestimmungen zu beachten. Was zur Planung in jedem Fall dazugehört, ist das richtige Packen.

Umzug planen & Versicherungen aktualisieren

Einen Umzug ins Ausland planen heißt, voraus zu denken. Was zuerst gebraucht wird, kommt zuletzt in den Container/Umzugswagen. Zur Debatte steht in diesem Zusammenhang, ob im Haushalt – angesichts der Mengen, die sich über Jahre ansammeln – ausgemistet werden sollte. Beim Mobiliar ist zu überlegen, ob einige Stücke nicht zurückbleiben und verkauft werden können. Zu den wichtigen Aspekten gehört die Frage, was mit Versicherungen passiert. Viele Verträge, wie zum Beispiel:

  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung

können gekündigt werden. Parallel muss es darum gehen, sich im Einwanderungsland angemessen zu versichern. Hier ist zu beachten, welche gesetzlichen Regelungen beispielsweise für Renten- und Krankenversicherung gelten. In diesem Zusammenhang dürfen die Planungen nicht vernachlässigt werden. Andernfalls besteht das Risiko, ohne Versicherung da zustehen.

Sich im neuen Heimatland einleben

In den ersten Tagen und Wochen nach dem „Klimawechsel“ werden Auswanderer vollauf mit dem Einrichten der vier Wände und diversen Behördengängen beschäftigt sein. Zeit zum Verschnaufen ist Mangelware. Sobald etwas mehr Freizeit zur Verfügung steht, wird diese auch fürs Kennenlernen und Erkunden des neuen Zuhauses genutzt. Der Kontakt zu neuen Nachbarn ist dabei genauso wichtig wie ein offenes Auge und Ohr für die landestypischen Gepflogenheiten. Schließlich wollen Auswanderer sich auf lange Sicht wohlfühlen und nicht durch den einen oder anderen Fauxpas isolieren und ausgrenzen.

Fazit: Hindernisse und Hürden beim Gründen im Ausland

Südafrika, die USA oder Spanien und Frankreich – es gibt viele Länder, in denen Deutsche ihr Glück nicht nur als Arbeitnehmer suchen. Auswandern und Gründen hat eine besondere Qualität. Antrieb ist der Wunsch, sich endlich zu verwirklichen und der Bürokratie in Deutschland zu entfliehen. Wer ohne Plan und Konzept gründet, landet schnell in einer Sackgasse. Auch wenn im Ausland der eigentliche „Verwaltungsakt“ häufig einfacher ist – der Weg dahin kann steil und steinig werden. Was zählt, ist eine gründliche Planung, der Blick für Details und ein tragfähiges Konzept. Denn ohne den Businessplan bekommen potenzielle Gründer schnell Schwierigkeiten beim Beantragen entsprechender Visa und Arbeitsgenehmigungen. Ohne das entsprechende Know-how und einem Finanzierungsplan ist das Start-Up im Ausland sehr schnell Geschichte.

Erstellungsdatum 21.07.2018
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